Am Ziel

Stehst du am Ziel vor deinem Wunschauto, kannst du endlich mit eigenen Augen feststellen ob das Auto deinen Erwartungen entspricht.

Bevor du jedoch den Kaufvertrag unterschreibst, lass dir das Auto vom Verkäufer komplett zeigen. Versichere dich, dass das Auto in einem guten Zustand ist, dass der Kilometerstand stimmt und alle weiteren Angaben aus dem Inserat stimmen. Mach auch unbedingt vorher eine Probefahrt mit dem Auto.

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Markenhändler zeigen sich serviceorientierter und bieten öfter instand gesetzte Fahrzeuge an als freie KFZ-Händler, da freie Händler oft keine eigene Werkstatt haben und auf eine teure Instandsetzung durch Dritte verzichten. Überprüft trotzdem jedes Auto gründlich nach Mängeln, da viele Händler diese nicht auf Anhieb nennen, sondern erst auf konkrete Nachfrage.

Tipp

Hast du einen Freund der sich mit Autos technisch auskennt? Vielleicht kann er dich bei der Reise begleiten und das Auto vor Ort unter die Lupe nehmen. Als Alternative kann man auch eine Gebrauchtwagenüberprüfung bei einer Werkstatt (ADAC, TÜV oder DEKRA), die unabhängig vom Händler ist, machen. Diese kostet im Schnitt zwischen 60 und 150 Euro. Im Idealfall übernimmt diese Kosten aber der Verkäufer. Für die Überprüfung braucht man meistens einen Termin, daher ist es auch besser wenn der Verkäufer die Überprüfung vor deiner Anreise organisiert.

Mit einer Magnetkarte kannst du auch selbst direkt vor Ort einen Schnelltest machen, und feststellen ob die Karosserie gespachtelt worden ist. Das deutet auf einen Unfall bzw. andere Schäden am Fahrzeug, zum Beispiel beim Parken oder durch Rost, hin.

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Vor der Probefahrt mit einem Auto sollte man mit dem Händler eine schriftliche Vereinbarung treffen bezüglich der Versicherung, um rechtliche Sicherheit zu schaffen. Wir hoffen natürlich, dass sowas nicht passiert, aber ein großer Teil der Unfälle passiert mit neuen Autos während der Probefahrt. Viele Händler haben entsprechende Formulare schon vorbereitet, oft ist aber eine Selbstbeteiligung von bis zu 750 Euro enthalten. Versucht euch aber auf eine niedrigere Selbstbeteiligung zwischen 200 oder 300 Euro zu einigen.

Garantie und Gewährleistung

Fragt auch nach der Garantie und Gewährleistung. Bei Vertragshändler ist eine europaweite Garantie üblich, freie Händler lassen sich diese oft extra bezahlen. Es gibt auch Händler, die besonders für Exportgeschäft ausschließlich ohne Garantie verkaufen. Sollte eine Garantie dabei sein, versichert euch das die Garantieleistungen nicht geographisch begrenzt sind. Ansonsten verhandelt nochmal beim Preis, falls die Garantie im Preis enthalten war. Die Gewährleistung steht jedem Konsumenten gesetzlich zu und darf vom Händler nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, für Mängel einzustehen, die ein gekauftes Auto schon von Anfang an – zunächst unbemerkt – hatte. Auch ihre Dauer ist gesetzlich festgelegt. Diese gilt mindestens zwei Jahre – bei Gebrauchtwagen ist sie auf ein Jahr reduziert – und natürlich europaweit. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf liegt die Beweispflicht sogar beim Verkäufer. Danach erst liegt die Beweispflicht beim Konsumenten. Der Mangel kann durch einen unabhängigen Gutachter geprüft werden. Anmerkung
Bei Kauf von Privat zu Privat gibt es üblicherweise weder Garantie noch Gewährleistung, da Privatpersonen von der Gewährleistungspflicht ausgenommen sind.
Dafür kann man bei einem Kauf von Privat oft besser verhandeln und bekommt sein Wunschauto somit günstiger. Das Risiko ist dafür natürlich höher.

Kaufvertrag

Wenn alles in Ordnung ist und man sich preislich einigen konnte – falls du doch nochmal vor Ort verhandeln solltest – kann der Kaufvertrag abgeschlossen werden. Kaufst du bei einem Händler, hinterfrage nochmal ob die Mehrwertsteuer ausweisbar ist, da die NoVA in Österreich dann vom Nettoverkaufspreis berechnet wird – diese muss dann aber auf dem Kaufvertrag auch richtig ausgewiesen sein. Hast du den Vertrag unterschrieben und das Auto bezahlt, solltest du vom Verkäufer folgende Unterlagen erhalten:

  1. Kaufvertrag oder Rechnung (Original) Der Verkäufer kann sich eine Kopie erstellen.
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I Ehemals Fahrzeugschein, zweifarbig unterlegt, der aktuelle Fahrzeughalter und die Plakette der Hauptuntersuchung sind vermerkt.
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II Ehemals Fahrzeugbrief, einfärbig unterlegt, aus fälschungssicherem Papier und die letzten zwei Fahrzeughalter sind vermerkt.
  4. Gültiger TÜV-Bericht Falls vorhanden.

Achte darauf, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I entwertet ist, d.h. das Fahrzeug schon abgemeldet ist, oder der aktuelle Fahrzeughalter muss mit dir gemeinsam zur Zulassungsstelle um das Auto abzumelden. Dies dauert, ohne Wartezeit, 2 Minuten. Ist das Auto jedoch nicht abgemeldet, bekommst du kein Überstellungskennzeichen. Kontrolliere auch nochmal, ob das Serviceheft und die Betriebsanleitung im Auto vorhanden sind.

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Überstellungskennzeichen

Der nächste Schritt ist dann der Weg zum Schildermacher. Dort beantragst du eine Kurzzeitversicherung für 5 bzw. 15 Tage. Diese Kostet zwischen 70 und 80 Euro.

Mit der Versicherungsbestätigung musst du dann zur Zulassungsstelle. Dort werden die Fahrzeugpapiere benötigt und sag gleich dazu, dass es sich um einen Export nach Österreich handel. Die Zulassungsstelle muss dann einige Formulare ausfüllen inklusive dem Schreiben an den Schildermacher in dem das Kennzeichen festgelegt wird.

Mit dem Dokument von der Zulassungsstelle musst du dann wieder zum Schildermacher – der üblicherweise schon auf dich wartet – wo das Kennzeichen vor Ort gestanzt wird. Das ist immer wieder ein Erlebnis. Für das Kennzeichen musst du wieder eine Gebühr von 10 bis 20 Euro zahlen.

Mit den frisch gestanzten Kennzeichen musst du dann wieder zurück zur Zulassungsstelle wo eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten ist. Diese Beträgt zwischen 30 und 40 Euro.

Anschließend muss ein Beamter vom Verkehrsamt die Fahrgestellnummer am Fahrzeug überprüfen und mit den Dokumenten vergleichen. Dafür muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle stehen. Diese Überprüfung wurde bei mir aber bis jetzt noch nie vorgenommen.

Von der Zulassungsstelle bekommt man dann einen neuen Fahrzeugschein für die Überstellungskennzeichen und eine Versicherungskarte. Diese sollte man vor Ort ausfüllen und immer mit dem Fahrzeugschein gemeinsam vorzeigen, sollte man von der deutschen Polizei angehalten werden.

Die Zulassungsstelle gibt dann noch ein Siegel auf das Überstellungskennzeichen und du kannst dich dann schon auf den Weg nach Österreich machen.

Insgesamt bezahlt man also für Versicherung, die Kennzeichen und an Bearbeitungsgebühren zwischen 110 und 140 Euro. Dadurch das Schildermacher und die Zulassungsstelle üblicherweise nah beieinander sind, braucht man insgesamt ungefähr 1 Stunde für die Abwicklung. Lediglich in größeren Städten wie München kann es manchmal zu längeren Wartezeiten kommen.

Kauft man sein Auto bei einem größeren Händler, übernimmt dieser üblicherweise auch die Beschaffung der Überstellungskennzeichen, so das man das Auto nur noch abholen muss oder man wird zumindest von jemandem begleitet. Viele verlangen dafür natürlich eine Zusatzgebühr, aber auch hier kann man verhandeln.

Gute Fahrt!

Jetzt kannst du dich auf den Weg nach Österreich machen. Wir wünschen viel Spaß! Und es kann wirklich ein Spaß sein, da man es in Österreich nicht gewohnt ist, aber in Deutschland doch einige Autobahnabschnitte ohne Geschwindigkeitsbegrenzung es erlauben etwas schneller zu fahren. Fahrt trotzdem immer Vorsichtig! Und nicht vergessen in Österreich die Vignette aufkleben.photo-1445196763951-a8d6533cfc22

Hier geht es weiter zu den Schritten in Österreich.