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Das ändert sich 2018 für Autofahrer in Österreich

28. Dezember 2017 auto, gesetz, österreich, neuerungen, 2018

Jedes Jahr kommt es zu neuen Vorschriften für Autofahrer. Wir geben einen Überblick, was sich ab Montag ändert.

Digitale Vignette

Mit dem "Vignetten-Jahr 2018" kann das Autobahnpickerl nun auch digital erworben werden. Die Preise sind ident zur Klebevariante, allerdings startet die Gültigkeit aufgrund des Rücktrittrechts bei Käufen im Internet erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf. Erhältlich ist die digitale Vignette vorerst nur über den Webshop der ASFINAG.

Neue Toleranzfristen bei der §57a-Pickerlüberprüfung

Bei bestimmten Fahrzeugklassen kommt es zu Veränderungen bei den Prüfintervallen und Toleranzfristen. So dürfen Taxis, Rettungsfahrzeuge sowie Krankentransporte künftig bereits drei Monate vor Ablauf des Pickerls zur §57a-Begutachtung kommen, dafür entfällt allerdings die Überziehungsfrist. Diese Regelung gilt für sämtliche Lkw-Fahrzeugklassen, also auch Kleintransporter und Fiskal-Lastkraftwagen, sowie für Autobusse und Traktoren. Zudem gibt es auch Neuerungen bei der Begutachtung von Oldtimern.

Verpflichtendes eCall-System

Alle neu genehmigte Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen müssen ab dem 1. März 2018 mit einem eCall-Notrufsystem ausgestattet sein. Bei einem Unfall sendet das System automatisch ein Notsignal aus und übermittelt wichtige Daten wie beispielsweise den Unfallort an die Rettungskräfte.

Normverbrauch-Messzyklusumstellung auf WLTP

Mit 1. September 2018 müssen alle Neufahrzeuge die WLTP-Normverbrauchswerte (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) ausweisen. Die Umstellung begann am 1. September 2017 und muss seitens der Hersteller bis Ende August 2018 komplett abgeschlossen sein. Dadurch werden bei Neufahrzeugen die Normverbrauchsangaben steigen. Finanzielle Folgen für die Autokäufer hat dies vorerst nicht, da das Finanzministerium zugesichert hat, dass bis Ende 2019 die Normverbrauchsabgabe nach dem bisherigen Messzyklus NEFZ berechnet wird.

Computerprüfung für Mopedführerschein

Künftig wird die Moped-Führerscheinprüfung am Computer absolviert, die Umstellung soll im ersten Halbjahr 2018 erfolgen. Für einen positiven Abschluss der Prüfung müssen 80 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden.

Doch nicht nur in Österreich kommt es zu Änderungen, auch in Deutschland gelten für Autofahrer neue Regelungen. Besonders wer in den Grenzgebieten in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg unterwegs ist sollte auf Folgendes achten:

Höhere Strafen

Unsere Nachbarn haben erst vor wenigen Wochen einige Verkehrsstrafen massiv erhöht. So müssen Autolenker, die keine Rettungsgasse bilden künftig mindestens 200 Euro bezahlen, bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen mindestens 320 Euro. Auch die Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung wurde erhöht und kostet nun mindestens 100 Euro.

In Deutschland gilt auch die situative Winterreifenpflicht, demnach müssen Winterreifen am Fahrzeug montiert sein, sobald die Straße mit Eis, Schnee oder Schneematsch bedeckt ist. Künftig kostet dem Fahrer der Verstoß gegen die Winterreifenpflicht 60 Euro (80 Euro bei zusätzlicher Behinderung) und darüber hinaus muss der Zulassungsbesitzer des Fahrzeugs 75 Euro Strafe bezahlen.

Gute Fahrt und einen guten Start ins neue Jahr,
Ermin